3 junge Soldaten hingerichtet

4 Tage vor Kriegsende in Bensheim
Am 23. März 1945 wurden drei junge Soldaten vom Fliegenden Standgericht Helm verurteilt und am früheren Wasserwerk hingerichtet

Am 24. März 1945 wurden am Bensheimer Kirchberg 12 Personen von der Gestapo ermordet – hierüber hatten Dr. Fritz Kilthau und Dr. Peter Krämer in ihrem Buch „3 Tage fehlten zur Freiheit“ berichtet. Weniger bekannt ist ein weiteres Verbrechen, das bereits einen Tag zuvor ganz in der Nähe ausgeübt wurde: Drei junge Soldaten wurden am alten Bensheimer Wasserwerk am oberen Ende der Dürerstraße an einen Baum gefesselt und dort von einem Hinrichtungskommando erschossen. Kurz vorher waren sie von dem Fliegenden Standgericht Helm in der Turnhalle des damaligen Gymnasiums, der heutigen Kirchbergschule, wegen angeblicher Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden und dann zum Hinrichtungsort in Begleitung von über 150 Soldaten abgeführt worden. Der Zug wurde von Wolfgang Hamberger, späterer Oberbürgermeister von Fulda, beobachtet, zwei Jugendliche, die sich in der Nähe des Wasserwerks versteckt hielten, wurden Zeugen der Erschießung.

Dr. Fritz Kilthau hat jetzt in einer neuen Broschüre viele Details zu den Morden des Fliegenden Standgerichts Helm veröffentlicht. Einer der drei Soldaten war der 17jährige Hitlerjunge und Waffen-SS-Anwärter Hans Richard Fuchs aus Ludwigshafen. Nach einem Genesungsurlaub sollte er sich zu seiner SS-Einheit im Raum Wien begeben, hielt sich aber dann wieder bei seiner früheren, ihm vertrauten HJ-Einheit auf, die nun in der Nähe von Bensheim lag. Die SS-Leitstelle in Bensheim hatte davon erfahren und ihn dann zur Auffangstelle für Versprengte geschickt. Zuvor wollte er noch seinen Vater, der in Rimbach stationiert war, besuchen. Zu diesem Zweck entwendete Hans Fuchs bei der SS-Leitstelle ein Fahrrad und fuhr nach Rimbach. Er wurde zurückgebracht und dann dem Fliegenden Standgericht Helm überstellt. Die Fahrt nach Rimbach wurde als vollendete Fahnenflucht gewertet, die von dem Standgericht unter Leitung von Major Erich Helm mit dem Tode bestraft wurde. Nach der Urteilsverkündung hatte der 17jährige Hans Fuchs auf den Knien gefleht, ihn am Leben zu lassen – er würde sich verpflichten, zehn Panzer eigenhändig abzuschießen.

Das Standgericht Helm, dessen erste Gerichtsverhandlung in Bensheim war, zog weiter und verhängte auf seiner Todesroute durch das Maingebiet, Franken und dem Sudetenland mindestens 56 Todesurteile – meist durch Erhängen. Die Verhandlungen waren reine Scheinverhandlungen: Die Todesurteile standen von Anfang an fest und wurden gelegentlich auch schon vor Beginn der Verhandlungen schriftlich niedergelegt – eine militärische Willkürjustiz ohne ordentliche Rechtsprechung. Die Todesstrafe wurde auch für Vergehen verhängt, für die sie als Strafmaß, wie im Falle von Hans Fuchs, völlig überzogen war. Helm zeichnete sich oftmals durch ein äußerst brutales und gewissenloses Verhalten aus: „Na, Jüngelchen, hast Du Dir schon das Zweiglein ausgesucht, an dem Du heute Abend hängen wirst?“, so seine Ansprache an einen jungen Soldaten, der danach hingerichtet wurde.

Kilthau stellt in seiner Broschüre die Lebensgeschichten der maßgeblichen Akteure des Standgerichts vor, insbesondere die Geschehnisse nach Kriegsende. Erich Helm und sein Adjutant Bruno Bähr wurden vom Strafsenat beim Stadtgericht in Ostberlin 1953 zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt, aber bereits nach wenigen Jahren amnestiert. Weitere Mitglieder des Standgerichts wurden vom Landgericht Würzburg 1952 mit relativ kurzem Freiheitsentzug bestraft, aber auch schnell wieder auf freien Fuß gesetzt. Mit einem kurzen Abschnitt über die strafrechtliche Aufarbeitung der Standgerichtsurteile in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR schließt die Broschüre ab.

Broschüre „23. März 1945 – Altes Wasserwerk Bensheim – 3 JUNGE SOLDATEN HINGERICHTET – vom Fliegenden Standgericht Helm verurteilt“
Autor: Dr.-Ing. Fritz Kilthau
28 Seiten, 6 Abbildungen
Herausgeber: Arbeitskreis Zwingenberger Synagoge e.V.
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